Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Hierbei müssen Sie wissen, dass keine MwSt. von der gegnerischen Versicherung ausgezahlt wird. Wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst reparieren und Sie haben z.B. für die Ersatzteile bzw. Lackierung eine Rechnung bekommen auf der die MwSt. ausgewiesen ist, können Sie diese MwSt. bei der gegnerischen Versicherung einfordern.